Erklärung zur Barrierefreiheit
Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.alternativtexte.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 TEILWEISE KONFORM
Methodik der Prüfung: SELBSTBEWERTUNG
Erstellt am: 20.06.2023
Zuletzt geprüft am: 18.07.2023
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent teilweise nicht alle den erforderlichen Kontrast.
Gründe:
- Bestimmte Logos und Bilder, auf die die Webredaktuer*innen keinen Einfluss haben, haben keine ausreichenden Kontraste.
Barrierefreie Alternativen:
- Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte das unten angegebene Feedback-Formular.
- Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.
- Bei starker Vergrößerung über den Browser-Zoom ist der notwendige Kontrast gegeben. Wir arbeiten diesbezüglich an einer vollständig barrierefreien Lösung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
Fakultät 13
Alternativtexte.altbewaehrt.fk13tu-dortmundde
02317554200
Feedback:
Wenn Sie Kontakt zur TU Dortmund/Fakultät 13 aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv
DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS.
Die TU Dortmund bietet Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.